Zertifizierung der "Schwimmschule Pinguin" als Bildungseinrichtung
Mit dem Bescheid vom 16.11.2023 gehört unsere Schwimmschule Pinguin wieder zur Schul- und Hochschulordnung, gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 der gemeinsamen Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport.

"Nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG sind die unmittelbar dem Schul- oder Bildungszweck dienenden   Leistungen privater Schulen oder anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen   steuerfrei, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf ein Beruf oder eine vor   einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß   vorbereiten."

Die eingereichten Unterlagen für die Maßnahmen der Schwimmschule Pinguin erfüllen somit die Voraussetzung für eine Umsatzsteuerbescheinigung nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG der Landesdirektion Sachsen.

Trainerin im Wasser gibt einer Gruppe von Kindern Schwimmunterricht im Hallenbad